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Falsche Tatsachen

Das Privilegium Maius und seine Geschichte

Vidimus

Im Komplex der Maius-Fälschungen stellt diese Urkunde eine Besonderheit dar. Im Gegensatz zu den anderen fünf Dokumenten ist sie nämlich echt. Diese Urkunde – und nicht die einzelnen gefälschten Stücke – wurde dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt. Herzog Rudolf IV. hatte die Fälschungen nicht nur zur eigenen Selbstvergewisserung anfertigen lassen; sie sollten auch durch seinen Schwiegervater, Kaiser Karl IV. (1316–1378) bestätigt werden und damit zusätzliche Authentizität erlangen.

Aus diesem Grund bat er eine ganze Reihe von geistlichen Würdenträgern um eine sogenannte Vidimierung der Urkunden; d.h. die Bischöfe und Äbte bestätigten mit ihren Siegeln die Echtheit der abgeschriebenen Urkunden. Raffinierterweise ließ Rudolf sie nicht nur die Fälschungen, sondern auch vier weitere echte Urkunden bestätigen. So fügen sich die gefälschten Diplome elegant in eine echte Chronologie ein. Da alle elf Urkunden volltextlich im Vidimus der geistlichen Herren enthalten sind, hat die Urkunde eine außergewöhnliche Größe von fast einem Quadratmeter.

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Auflichtaufnahme

Streiflicht

UV-Aufnahme

Infrarotreflektographie

Röntgenaufnahme

Der apostolische Nuntius Egidius, Bischof von Vicenza, Bischof Gottfried von Passau, Abt Eberhard von Rheinau am Zellersee und Abt Lampert von Gengenbach bestätigen für Herzog Rudolf IV. von Österreich Urkunden über die Vorrechte des Hauses Österreich (Vidimus).

Wien, 11. Juli 1360
Pergament, vier Siegel an roten und grünen Seidenschnüren
Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 1360 VII 11

Durch sogenannte Streiflichtbeleuchtung, d.h. Beleuchtung des Objekts von der Seite und unter sehr flachem Winkel, können unterschiedliche topographische Effekte deutlich hervorgehoben werden.

Auch am Vidimus erkennt man dabei hauptsächlich die markanten Büge und Falten im Pergament. Weiters zeigt sich die Schrift im Bereich der Falten und Büge durch mechanische Beanspruchung deutlich reduziert.

Durch die Bestrahlung mit UV-Licht können einige Materialien, darunter viele organische Medien, zu verschiedenfarbigen und jeweils charakteristischen Fluoreszenzen angeregt werden. Dies kann erste Hinweise auf die vorliegenden Materialien oder zu abweichenden Materialzusammensetzungen liefern. Auch weitere Informationen zu Veränderungen oder zum Zustand der Objektoberfläche, wie spätere Überarbeitungen bzw. Beschädigungen, treten oftmals in den UV-Aufnahmen deutlicher zutage.

An einigen Stellen lässt sich eine Vorlinierung der Zeilen für den Text erkennen, und es zeichnen sich lokal begrenzte, braune Verfärbungen und Flecken, bei denen es sich um verlaufene Tinte handelt, bei der Betrachtung unter UV-Licht ab.

Die Infrarotreflektographie (IRR) ermöglicht einen tieferen Einblick in den Aufbau von Objekten. Für Urkunden können durch den Einsatz der IRR vor allem Rückschlüsse auf Oberflächenphänomene und die verwendeten Tinten, üblicherweise Eisengallustinte oder kohlenstoffbasierte Tinte (Rußtinte), gezogen werden.

Am Pergament zeigen sich im Bereich des rechten Randes Messerspuren, die vom Ablösen der Haut stammen. Die unter sichtbarem Licht bräunlich erscheinende und eher dünn aufgetragene Tinte ‚verschwindet‘ im IRR fast komplett, was auch hier auf die Verwendung von Eisengallustinte hinweist. Die bereits unter UV-Licht sichtbare stellenweise Vorlinierung der Zeilen ist auch im IRR erkennbar.

Röntgenstrahlung kann Objekte durchstrahlen, wird dabei in Abhängigkeit von der Objektdichte (Dicke) und/oder dem Vorhandensein schwerer Elemente unterschiedlich stark abgeschwächt und trifft danach auf einen röntgenempfindlichen Film.

Die Röntgenaufnahme des außergewöhnlich großen Kalbspergaments bildet die anatomisch bedingten Strukturen der Tierhaut sowie die Messerspuren vom Ablösen der Haut im Bereich des rechten Randes deutlich ab. Der mit Eisengallustinte verfasste Text zeichnet sich gut ab, ebenso wie die Vorlinierung der Zeilen, die aufgrund der hohen Absorption möglicherweise mit einem Bleigriffel ausgeführt worden sein könnte.