DE EN

Falsche Tatsachen

Das Privilegium Maius und seine Geschichte

Angebliche Urkunde König Heinrichs IV.

Im sogenannten Henricianum bestätigt der römisch-deutsche König Heinrich IV. dem babenbergischen Markgrafen Ernst wegen der großen Verdienste, die sich dieser bei der Verteidigung seines Landes erworben habe, zwei Privilegien der römischen „Kaiser“ Julius Caesar und Nero.

Der Fälschung lag eine echte Urkunde Heinrichs aus dem Jahr 1058 zugrunde; Schrift und Aussehen des Originals wurden vom Fälscher nachgeahmt. Die Echtheit der inserierten Urkunden wurde jedoch schon vom berühmten Humanisten Francesco Petrarca (1304–1374), dem damals besten Kenner der Antike, angezweifelt.

+ -
x

Auflichtaufnahme

Streiflichtaufnahme

UV-Aufnahme

Infrarotreflektographie

Röntgenaufnahme

Transkription (Latein)

Übersetzung (Deutsch)

König Heinrich IV. bestätigt dem Markgrafen Ernst von Österreich die Privilegien der Kaiser Julius Caesar und Nero, verleiht ihm und dessen Nachfolgern Vogtei und Herrschaft über die Bistümer Salzburg und Lorch (= Passau) und gestattet ihnen, überall Gerichtsschwert und Banner des Landes zu führen.

angeblich Thürnbuch, 4. Oktober 1058 (Fälschung 1358/59)
Pergament, durchgedrücktes Wachssiegel
Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 98