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Falsche Tatsachen

Das Privilegium Maius und seine Geschichte

Angebliche Urkunde Kaiser Friedrichs II.

Die mit einer Goldbulle besiegelte Urkunde Friedrichs II. für den Babenberger Friedrich II. enthält eine vollständige Abschrift des Privilegium maius. Die Bestimmungen des Maius werden aber dahingehend erweitert, dass kein Lehensmann oder über Besitz verfügender Einwohner Österreichs jemandem anderen zu gehorchen hat als dem Herzog von Österreich, dass der Herzog auf der königlichen Krone auch noch ein Kreuz tragen darf und dass der österreichische Herzog beim Lehensempfang von den üblichen Abgaben befreit ist. Auch für diese Urkunde gab es ein echtes Vorbild, dessen Text nur noch abschriftlich überliefert ist, nämlich das sogenannte „Minus-Transsumpt“. Mit dieser Urkunde bestätigte Kaiser Friedrich II. (1194-1250) das Privilegium minus – nachdem ein Plan, Österreich und die Steiermark zu einem Königreich zu erheben, 1245 in letzter Minute gescheitert war.

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Transkription (Latein)

Übersetzung (Deutsch)

Kaiser Friedrich II. bestätigt dem Herzog Friedrich II. von Österreich das wörtlich inserierte Privileg Kaiser Friedrichs I. von 1156 und gewährt dem Herzog weitere Rechte (Maius-Transsumpt).

angeblich Verona, Juni 1245 (Fälschung 1358/59)
Pergament, Goldsiegel an roten Seidenschnüren
Wien, Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, AUR 708